Punkte in Flensburg: Übersicht und Staffelung
Punkte in Flensburg - Übersicht der Staffelung
Von 49 Millionen Autofahrern in Deutschland hat jeder siebte, also etwa sieben Millionen, einen Eintrag in das Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg. Die sogenannten "Punkte" werden für Verkehrsdelikte erteilt. Die Anzahl der Punkte richtet sich dabei nach der schwere des Vergehens. Beispielsweise wird das Fahren mit einer seit acht Monaten abgelaufenen Abgasuntersuchung mit nur einem Punkt bestraft, Fahrerflucht hingegen mit sieben Punkten.
Die Punkte für Ordnungswidrigkeiten verfallen nach zwei Jahren, falls es in dieser Zeit nicht zu neuen Punkten durch Verkehrsdelikte kommt. Bei Straftaten beträgt die Frist fünf Jahre, bei Straftaten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss sogar zehn Jahre.
Werden vor dem Verfall neue Punkte erteilt, beginnt die Frist für alle Punkte bei null. Nach zwei (fünf, zehn) Jahren werden dann sowohl die neuen als auch die alten Punkte vollständig gelöscht.
Jeder Autofahrer kann sich mittels eines formlosen Schreibens an das Kraftfahrt-Bundesamt, in dem er um eine Auskunft bittet, über die aktuelle Anzahl seiner Punkte informieren. Werden acht Punkte überschritten, wird der Verkehrssünder automatisch angeschrieben, und erhält neben einer Verwarnung den Hinweis, dass mittels eines Aufbauseminars vier (ab neun Punkten nur zwei) Punkte abgebaut werden können.
Bei mehr als 14 Punkten wird zu einem Aufbauseminar verpflichtet und die Möglichkeit gegeben mittels einer verkehrspsychologischen Untersuchung weitere zwei Punkte abzubauen. Ein Punkteabbau ist nur einmal in fünf Jahren möglich.
Nachfolgend eine tabellarische Auflistung der Punkte und der resultierenden Besonderheiten:
- 1 - 3 keine Konsequenzen
- 4 - 8 Abbau von 4 Punkten durch ein Aufbauseminar möglich
- > 8 Verwarnung mit dem Hinweis auf Aufbauseminare
- 9 - 13 Abbau von 2 Punkten durch ein Aufbauseminar möglich
- 14- 17 Aufbauseminar wird angeordnet
- Abbau von 2 Punkten durch verkehrspsychologische Untersuchung möglich
- > 18 Führerschein wird entzogen
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