Wann man sich der Unfallflucht strafbar macht


DAS RICHTIGE VERHALTEN NACH EINEM UNFALL

Eine Unfallflucht begeht man schneller als man denkt und nicht immer fühlt man sich wirklich schuldig. Wer z.B. beim Rangieren aus Versehen ein Verkehrsschild mit dem eigenen Wage streift und dann weiterfährt begeht Unfallflucht und macht sich schuldig. So sollte jedem klar sein, dass man nicht nur bei Personenschäden dazu verpflichtet ist zu helfen und auch am Unfallort zu bleiben. Auch bei Sachschäden muss der Verursacher am Unfallort verweilen, bis die Polizei eingetroffen ist. Wer den Unfallort verlässt macht sich strafbar und riskiert damit nach § 142 des Strafgesetzbuches eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Eine Geldstrafe ist dazu immer sicher.


Wie verhält man sich nach einem Unfall?

Bei jedem Unfall, ist er auch noch so klein ist man als Verursacher verpflichtet anzuhalten, sich den Schaden genau anzusehen und alles mögliche zu unternehmen, damit der Schaden bezahlt werden kann. Dazu muss der Geschädigte erfahren wer Schuld am Unfall ist und wie es zum Unfall gekommen ist. Außerdem sollte man dem Geschädigten immer die Daten seiner Haftpflichtversicherung geben.

Sollte der Geschädigte nicht am Unfallort sein und auch nicht innerhalb kürzester Zeit ausfindig gemacht werden können, reicht es nicht ihm einfach eine Nachricht oder eine Adresse zu hinterlassen. Ein ganz einfacher Grund, warum das nicht erlaubt ist: Wer stellt sicher, dass der Geschädigte diese Nachricht oder die Adresse auch wirklich bekommt?!

Laut Strafgesetzbuch ist jeder Verkehrsteilnehmer dazu verpflichtet, so lange am Unfallort zu warten, bis der Geschädigte dazu kommt. Hat man selber keine Zeit, um auf den Geschädigten zu warten und lässt stattdessen eine Freund am Unfallort zurück ist auch das nicht rechtens. Der Unfallverursacher selber ist verpflichtet am Unfallort zu warten.



Wer eine zeitlang gewartet hat ohne dass der Geschädigte aufgetaucht ist, ist dazu verpflichtet die Polizei zu rufen. Diese ermittelt den Fahrer und nimmt den Unfall auf.

Wir empfehlen bei einem solchen Unfall stets die Polizei zu rufen. So ist man immer auf der sicheren Seite, selbst wenn man der Unfallverursacher ist.


Ist de Polizei nicht über Telefon erreichbar, weil man z.B. kein Handy dabei hat, ist es erlaubt nach einer gewissen Wartezeit zur nächsten Polizeiwache zu fahren. Der Unfall wird dann in der Polizeistation selber aufgenommen. Oft kommen die Beamten auch mit an den Unfallort.

 

 




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Kommentare (1)

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Ich habe letztens auf einem Parkplatz jemanden ein ganz klein wenig "gerammt". War ein kleiner Lackkratzer. Das ganze war in der Stadt. Ich wollte kurz in die Fussgängerzone, um was zu schreiben zu besorgen und war nach wirklich drei Minuten...

Ich habe letztens auf einem Parkplatz jemanden ein ganz klein wenig "gerammt". War ein kleiner Lackkratzer. Das ganze war in der Stadt. Ich wollte kurz in die Fussgängerzone, um was zu schreiben zu besorgen und war nach wirklich drei Minuten wieder da. In der Zeit hatten sich schon andere Leute um das Auto versammelt, die dachten ich begehe Fahrerflucht. Die hatten dem Fahrer schon Ihre Nummer aufgeschrieben und wollten als Zeuge aussagen...

Also: geht ganz schnell mit der vermeintlichen Fahrerflucht!

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  Ferdi
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